Warnung Spam

Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen und Offerten

Verschiedene Unternehmen versenden „Erinnerungen“ und Angebote an Inhaber, deren Schutzrechte oder Anmeldungen vor kurzem veröffentlicht wurden. Auch werden Erinnerungen und Angebote zu Schutzrechten, die beispielsweise in ca. 6 Monaten ablaufen oder zur Jahresgebührenzahlung anstehen übermittelt.

Die irreführende Gestaltung und Formulierung der Erinnerungen erwecken den Anschein behördlicher Herkunft. Die Unternehmen haben jedoch keinerlei Verbindung zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder zu einer anderen Behörde des gewerblichen Rechtsschutzes (z.B. EPA oder WIPO). Zweck der Täuschung ist, Schutzrechtsinhaber zu einer Verlängerung einer Eintragung in einem nicht amtlichen Register zu stark überhöhten Preisen zu bewegen.

Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte auch dem Internetauftritt der verschiedenen Patent- und Markenämter. Die Links zu den jeweiligen Internetseiten finden Sie hier:

Bitte bezahlen Sie keine derartigen Rechnungen. Alle notwendigen amtlichen Gebühren werden über uns abgerechnet und vorab selbstverständlich durch uns geprüft. Wir dürfen Sie bitten, uns etwaige weitere derartige Rechnungen zu unseren Akten zu übermitteln.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihre Patentanwälte von Ravenspat