Patent- und Gebrauchsmusterschutz

Alles schon erfunden? Wir wissen es besser. Und Sie auch.

Wer sich mit Bestehendem zufrieden gibt, hat schon verloren. Das wissen Sie, das wissen wir. Und Ihre Mitbewerber wissen es auch. Der Markt lebt von den Innovationen. Diese Erfindungen sind oft Weiterentwicklungen und Verbesserungen von scheinbar ausgereiften Erzeugnissen und Fertigungsmethoden.

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Es geht besser. Das ist Ihr Antrieb.
Dann lassen Sie Ihre Idee schützen. Bevor es ein anderer tut.

Ab wann es sich lohnt, technische Schutzrechte in Anspruch zu nehmen? Welche Idee wirklich schützenswert ist? Wie Sie ein Patent anmelden? Ein Gebrauchsmuster? Und richtig formulieren, damit Ihr Patent durchsetzbar wird? Wir haben die Antworten für Sie. Damit Sie aufmerksam und schnell sind. Schließlich steckt das Revolutionäre immer wieder in gefühlten Nebensächlichkeiten und den kleinen Informationen am Rande.

 

Patent

Schützen lassen können Sie chemische Erzeugnisse und technische Ideen in Herstellungsverfahren, Geräten und in Software. Sie sichern sich damit den Vorsprung vor Ihren Marktteilnehmern. Sie beanspruchen den Schutz gegen Nachahmung. Sie haben etwas in der Hand. Denn das vom Deutschen Patent- und Markenamt geprüfte Schutzrecht genießt hohes Ansehen.

Voraussetzung: Die Erfindung muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich verwertbar sein (§1 PatG).

Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt in München. Die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre.

 

Europäisches Patent

Hier kann sich das Verfahren auf einige oder alle Vertragsstaaten erstrecken. Der Anmeldungsgegenstand wird beim europäischen Patentamt auf Patentfähigkeit geprüft. Damit können aus dem erteilten Europa-Patent voneinander unabhängige nationale Patente entstehen. Die europäische Patentanmeldung reichen wir für Sie beim Europäischen Patentamt in München ein. Ihr großer Vorteil: Es wird nur mit einer Stelle anstatt mit fast 40 Patentämtern verhandelt.

Übrigens: Das europäische Patent ist nicht dasselbe wie ein EU-Patent. Auf EU-Ebene nutzen wir die korrekte Bezeichnung des „Einheitspatents“. Wie wir dieses auf Basis Ihres europäischen Patents für Sie erreichen? Wo die Fallstricke liegen? Wie Sie Ihre Chancen nutzen? Genau dafür sind wir für Sie da!

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