Design/Geschmacksmuster
Design ist Geschmackssache?
Und von großem Wert. Wissen wie.
Gestaltung und Design sind mit marktentscheidend – und kaufentscheidend, wenn Sie Ihre Produkte anbieten. Längst werden technische Anlagen und Maschinen genauso schnell kopiert, wie das gute und funktionale Erscheinungsbild von Haushaltsgeräten, Möbeln, Alltagsgegenständen und ganzen Autos. Damit der Mitbewerber Sie nicht überholt: Gehen Sie auf Rechtswegen vor.
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Je kürzer die Lebenszyklen von Produkten. Desto schneller sind wir.
Geschmacksmusterschutz macht sich bezahlt.
Wenn Produkte gefühlt immer austauschbarer werden, Fakten, Leistungen und Zahlen keinen Vorsprung versprechen, die Möglichkeiten der Technik scheinbar keinen Unterschied machen, können stattdessen Form, Farbe, die optische Aufmachung überzeugen. Sie haben es in der Hand, dass sich Gestaltung und Gebrauchszweck zur funktionalen Einheit verbinden. Und wir sorgen für den Schutz Ihres Produktdesigns.
Design/Geschmacksmuster
Das Design, auch Geschmacksmuster genannt, ist ein gewerbliches Schutzrecht, das für die Form- oder Flächengestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss Ihr Design neu sein und Eigenart besitzen. Wir nehmen die Eintragung Ihres Geschmacksmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt und dem EUIPO vor. Die Laufzeit beträgt maximal 25 Jahre.