Patent
Das wohl bekannteste technische Schutzrecht ist das Patent.
Ein Patent bietet dem Inhaber Schutz vor Nachahmung und damit eine Sicherung eines Marktvorteils gegenüber dem Wettbewerber. Der entscheidende Vorzug des Patents: Es ist ein vom Deutschen Patent- und Markenamt geprüftes Schutzrecht - und steht daher in hohem Ansehen.
Zum Patent werden technische Gegenstände, chemische Erzeugnisse oder Herstellungsverfahren angemeldet. Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist, dass die Erfindung “neu“ sein muss, auf einer “erfinderischer Tätigkeit“ beruht und “gewerblich verwertbar“ ist (§1 PatG).
Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre.
Hier gehts zur Übersicht der gewerblichen Schutzrechte.
(Informationen der Patentanwälte aus Ravensburg am Bodensee)
Das wohl bekannteste technische Schutzrecht ist das Patent.
Ein Patent bietet dem Inhaber Schutz vor Nachahmung und damit eine Sicherung eines Marktvorteils gegenüber dem Wettbewerber. Der entscheidende Vorzug des Patents: Es ist ein vom Deutschen Patent- und Markenamt geprüftes Schutzrecht - und steht daher in hohem Ansehen.
Zum Patent werden technische Gegenstände, chemische Erzeugnisse oder Herstellungsverfahren angemeldet. Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist, dass die Erfindung “neu“ sein muss, auf einer “erfinderischer Tätigkeit“ beruht und “gewerblich verwertbar“ ist (§1 PatG).
Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre.
Hier gehts zur Übersicht der gewerblichen Schutzrechte.
(Informationen der Patentanwälte aus Ravensburg am Bodensee)