Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster, das “kleine Patent“, bietet als technisches Schutzrecht die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit ein eingetragenes technisches Schutzrecht für technische Erfindungen und chemische Erzeugnisse zu erhalten. Somit hat das Unternehmen bzw. der Erfinder “sein Recht‘ rasch in der Hand. Allerdings erfolgt die Eintragung ohne Prüfung, daher kann sich im Konfliktfall herausstellen, dass es sich nur um ein “Scheinrecht“ handelt.
Der angemeldete Gegenstand muss, ebenso wie beim Patent, „neu“ sein. Weitergehend muss die Entwicklung auf einem „erfinderischen Schritt“ beruhen. (Herstellungsverfahren und andere Verfahren können nicht durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden).
Das Gebrauchsmuster hat eine Laufzeit von maximal zehn Jahren.
Hier gehts zur Übersicht der gewerblichen Schutzrechte.
(Informationen der Patentanwälte aus Ravensburg am Bodensee)
Das Gebrauchsmuster, das “kleine Patent“, bietet als technisches Schutzrecht die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit ein eingetragenes technisches Schutzrecht für technische Erfindungen und chemische Erzeugnisse zu erhalten. Somit hat das Unternehmen bzw. der Erfinder “sein Recht‘ rasch in der Hand. Allerdings erfolgt die Eintragung ohne Prüfung, daher kann sich im Konfliktfall herausstellen, dass es sich nur um ein “Scheinrecht“ handelt.
Der angemeldete Gegenstand muss, ebenso wie beim Patent, „neu“ sein. Weitergehend muss die Entwicklung auf einem „erfinderischen Schritt“ beruhen. (Herstellungsverfahren und andere Verfahren können nicht durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden).
Das Gebrauchsmuster hat eine Laufzeit von maximal zehn Jahren.
Hier gehts zur Übersicht der gewerblichen Schutzrechte.
(Informationen der Patentanwälte aus Ravensburg am Bodensee)