Europa-Patent
Die europäische Patentanmeldung wird beim Europäischen Patentamt in München eingereicht. Das Verfahren kann sich auf einige oder alle Vertragsstaaten erstrecken. Beim europäischen Patentamt wird der Anmeldungsgegenstand auf Patentfähigkeit geprüft, bevor aus dem erteilten Europa-Patent voneinander unabhängige nationale Patente entstehen können. Der große Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass nicht mit fünf, sieben oder gar zwanzig Patentämtern verhandelt werden muss, sondern nur mit einem – dem Europäischen Patentamt.
Hier gehts zur Übersicht der gewerblichen Schutzrechte.
(Informationen der Patentanwälte aus Ravensburg am Bodensee)
Die europäische Patentanmeldung wird beim Europäischen Patentamt in München eingereicht. Das Verfahren kann sich auf einige oder alle Vertragsstaaten erstrecken. Beim europäischen Patentamt wird der Anmeldungsgegenstand auf Patentfähigkeit geprüft, bevor aus dem erteilten Europa-Patent voneinander unabhängige nationale Patente entstehen können. Der große Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass nicht mit fünf, sieben oder gar zwanzig Patentämtern verhandelt werden muss, sondern nur mit einem – dem Europäischen Patentamt.
Hier gehts zur Übersicht der gewerblichen Schutzrechte.
(Informationen der Patentanwälte aus Ravensburg am Bodensee)