Eine am 10.07.2006 durchgeführte Abfrage der Datenbank „dpma-Publikationen“ des Deutschen Patent- und Markenamtes nach Geschmacksmustern (Design-Schutzrechten), welche seit dem 01.01.2006 veröffentlicht wurden (VT>01.01.2006 NOT ALF=1 NOT ABB=1), führte zu 2396 Treffern.
Mit ähnlichen Abfragen lässt sich beispielweise auch die Zahl der in einem bestimmten Zeitraum veröffentlichten deutschen Marken (Warenzeichen) ermitteln.
Ebenfalls lassen sich neu veröffentlichte technische Schutzrechte durch eine Abfrage der Datenbank „dpma-Publikationen“ nach neu veröffentlichte Patentanmeldungen, Patentschriften und Gebrauchsmusterschriften ermitteln.
Somit beinhalten die im Internet verfügbaren Datenbanken für Recherchen nach veröffentlichten Patentanmeldungen, nach veröffentlichten Gebrauchsmustern, nach veröffentlichten Patentschriften, nach veröffentlichten Marken und nach veröffentlichten Geschmacksmustern (Design-Schutzrechten) ein erheblichen KNOWHOW.
Bezüglich der technischen Schutzrechte kann hier unter Verwendung einzelner Klassen der IPC (Internationalen Patent Klassifikation) ein differenziertes Bild der technologischen Landschaft ermittelt werden. Auch die Marken lassen sich differenziert nach Warenklassen und nach Dienstleistungsklassen analysieren.
Das geistige Eigentum liegt somit für Interessierte in strukturierte Form vor und kann zur Erweiterung des eigenen Know-Hows und für innovative Entwicklungen Verwendung finden. Abhängig von der angewendeten Analysemethode ergeben sich hieraus interessante Wissensquellen für Manager, Entscheider, Ingeniere und Techniker.
Im Laufe der Entwicklung neuer Produkte führt eine vorhergehende Analyse dann in der Regel zu innovativen Produkten, welche wieder durch Patentanmeldungen (deutsche Patentanmeldung, europäische Patentanmeldung, Internationale Patentanmeldung = PCT-Anmeldung = WO-Anmeldung), durch Markenanmeldung (deutsche Marke, internationale Marke, EU-Marke) und Geschmacksmusteranmeldungen (deutsches Geschmacksmuster, internationales Geschmacksmuster, europäisches Geschmacksmuster = europäisches Design = Gemeinschaftsgeschmacksmuster) geschützt werden können. Dieses neu generierte geistige Eigentum kann dann auch durch Lizenzverträge Dritten zur Verfügung gestellt werden. Somit stellt der Patentschutz, der Markenschutz und der Geschmacksmusterschutz bzw. Designschutz einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum nächsten innovativen Produkt dar.
Mit ähnlichen Abfragen lässt sich beispielweise auch die Zahl der in einem bestimmten Zeitraum veröffentlichten deutschen Marken (Warenzeichen) ermitteln.
Ebenfalls lassen sich neu veröffentlichte technische Schutzrechte durch eine Abfrage der Datenbank „dpma-Publikationen“ nach neu veröffentlichte Patentanmeldungen, Patentschriften und Gebrauchsmusterschriften ermitteln.
Somit beinhalten die im Internet verfügbaren Datenbanken für Recherchen nach veröffentlichten Patentanmeldungen, nach veröffentlichten Gebrauchsmustern, nach veröffentlichten Patentschriften, nach veröffentlichten Marken und nach veröffentlichten Geschmacksmustern (Design-Schutzrechten) ein erheblichen KNOWHOW.
Bezüglich der technischen Schutzrechte kann hier unter Verwendung einzelner Klassen der IPC (Internationalen Patent Klassifikation) ein differenziertes Bild der technologischen Landschaft ermittelt werden. Auch die Marken lassen sich differenziert nach Warenklassen und nach Dienstleistungsklassen analysieren.
Das geistige Eigentum liegt somit für Interessierte in strukturierte Form vor und kann zur Erweiterung des eigenen Know-Hows und für innovative Entwicklungen Verwendung finden. Abhängig von der angewendeten Analysemethode ergeben sich hieraus interessante Wissensquellen für Manager, Entscheider, Ingeniere und Techniker.
Im Laufe der Entwicklung neuer Produkte führt eine vorhergehende Analyse dann in der Regel zu innovativen Produkten, welche wieder durch Patentanmeldungen (deutsche Patentanmeldung, europäische Patentanmeldung, Internationale Patentanmeldung = PCT-Anmeldung = WO-Anmeldung), durch Markenanmeldung (deutsche Marke, internationale Marke, EU-Marke) und Geschmacksmusteranmeldungen (deutsches Geschmacksmuster, internationales Geschmacksmuster, europäisches Geschmacksmuster = europäisches Design = Gemeinschaftsgeschmacksmuster) geschützt werden können. Dieses neu generierte geistige Eigentum kann dann auch durch Lizenzverträge Dritten zur Verfügung gestellt werden. Somit stellt der Patentschutz, der Markenschutz und der Geschmacksmusterschutz bzw. Designschutz einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum nächsten innovativen Produkt dar.