"Meine Patente waren der Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg meiner Erfindungen."
Zitat von Werner von Siemens, Begründer des deutschen Patentgesetzes, 1816 – 1893
Die Entstehung und Verbreitung neuer
Ideen zeigt sich als stetig wachsendes und schneller werdendes Phänomen
ohne wesentliche räumliche Grenzen. Eine Idee als solches ist in
unserer Rechtsordnung nicht schutzfähig, wohingegen die technische
Umsetzung einer Idee oder die gestalterische Wiedergabe durch
Monopolrechte geschützt werden können. Wer seine Erfindung nicht durch
ein gewerbliches Schutzrecht absichern lässt, hat keine Möglichkeit,
Nachahmungen oder Kopien zu verhindern.
Der Patentanwalt als Techniker und Jurist ist Spezialist für gewerblichen Rechtschutz, Erfinder- und Lizenzvertragsrecht und für den urheberrechtlichen Schutz von entstandenen Werken, wie z.B. Software.
Von der Anmeldung bis zur Erteilung eines Patents beraten und vertreten Patentanwälte den Erfinder bzw. das Unternehmen. Auch für den Fall, das auf der Grundlage von Lizenzverträgen Erfindungen verwertet werden, ist der Patentanwalt der kompetente Ansprechpartner. Die Auseinandersetzung mit einem Wettbewerber wegen Verletzung eines Schutzrechtes ist ebenso ein Fachgebiet des Patentanwalts wie die Beratung im Vorfeld einer Schutzrechtsanmeldung. Daher muss ein Patentanwalt eine doppelte Qualifikation vorweisen: Ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Ingenieur oder Naturwissenschaftler und eine juristische Weiterbildung zum Patentanwalt.
Der Patentanwalt als Techniker und Jurist ist Spezialist für gewerblichen Rechtschutz, Erfinder- und Lizenzvertragsrecht und für den urheberrechtlichen Schutz von entstandenen Werken, wie z.B. Software.
Von der Anmeldung bis zur Erteilung eines Patents beraten und vertreten Patentanwälte den Erfinder bzw. das Unternehmen. Auch für den Fall, das auf der Grundlage von Lizenzverträgen Erfindungen verwertet werden, ist der Patentanwalt der kompetente Ansprechpartner. Die Auseinandersetzung mit einem Wettbewerber wegen Verletzung eines Schutzrechtes ist ebenso ein Fachgebiet des Patentanwalts wie die Beratung im Vorfeld einer Schutzrechtsanmeldung. Daher muss ein Patentanwalt eine doppelte Qualifikation vorweisen: Ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Ingenieur oder Naturwissenschaftler und eine juristische Weiterbildung zum Patentanwalt.
In unserer Kanzlei vertreten wir sowohl Schutzrechtsinhaber als auch
solche, die von Schutzrechten Dritter betroffen sind. So gehören zu
unseren Mandanten Bildungseinrichtungen, Maschinenbauunternehmen,
Elektronikindustrie, staatliche Behörden, Agenturen und natürlich
Erfinder.
Unsere Dienstleistungen umfassen Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster, Arbeitnehmererfindungen und Verbesserungsvorschläge, internationale Beratung, Recherchen, Technologietransfer, Verletzungsverfahren und Lizenzverträge.
Patentanwälte können in allen Bereichen des gewerblichen Rechtschutzes beraten, insbesondere bei allen technischen Erfindungen (Patent, Gebrauchmuster), Kennzeichensachen, Marken, Designschutz (Geschmacksmuster), Lizenzverträgen, Arbeitnehmererfindersachen und vielem mehr.
Unsere Dienstleistungen umfassen Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster, Arbeitnehmererfindungen und Verbesserungsvorschläge, internationale Beratung, Recherchen, Technologietransfer, Verletzungsverfahren und Lizenzverträge.
Patentanwälte können in allen Bereichen des gewerblichen Rechtschutzes beraten, insbesondere bei allen technischen Erfindungen (Patent, Gebrauchmuster), Kennzeichensachen, Marken, Designschutz (Geschmacksmuster), Lizenzverträgen, Arbeitnehmererfindersachen und vielem mehr.