Die gewerblichen Schutzrechte


Patent

Das wohl bekannteste technische Schutzrecht ist das Patent.
Ein Patent bietet dem Inhaber Schutz vor Nachahmung und damit eine Sicherung eines Marktvorteils gegenüber dem Wettbewerber. Der entscheidende Vorzug des Patents: Es ist ein vom Deutschen Patent- und Markenamt geprüftes Schutzrecht - und steht daher in hohem Ansehen.
        
Zum Patent werden technische Gegenstände, chemische Erzeugnisse oder Herstellungsverfahren angemeldet. Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist, dass die Erfindung “neu“ sein muss, auf einer “erfinderischer Tätigkeit“ beruht und “gewerblich verwertbar“ ist (§1 PatG).
Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre.


Europa-Patent

Die europäische Patentanmeldung wird beim Europäischen Patentamt in München eingereicht. Das Verfahren kann sich auf einige oder alle Vertragsstaaten erstrecken. Beim europäischen Patentamt wird der Anmeldungsgegenstand auf Patentfähigkeit geprüft, bevor aus dem erteilten Europa-Patent voneinander unabhängige nationale Patente entstehen können. Der große Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass nicht mit fünf, sieben oder gar zwanzig Patentämtern verhandelt werden muss, sondern nur mit einem – dem Europäischen Patentamt.


Internationale Patentanmeldung (PCT)

Über dieses Verfahren lassen sich Mit einer einzigen Anmeldung mehrere (auch außereuropäische) Länder erfassen: Bei einer internationalen Patentanmeldung wird eine zentrale Neuheitsrecherche durchgeführt, auf Antrag kann auch eine vorläufige Prüfung des Patents erreicht werden. Wenn der “Internationale Recherchenbericht oder der Prüfbericht vorliegt, der die Aussichten auf Patenterteilung widerspiegelt, muss das nationale Erteilungsverfahren in den gewünschten Ländern eingeleitet werden.


 
Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster, das “kleine Patent“, bietet als technisches Schutzrecht die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit ein eingetragenes technisches Schutzrecht für technische Erfindungen und chemische Erzeugnisse zu erhalten. Somit hat das Unternehmen bzw. der Erfinder “sein Recht‘ rasch in der Hand. Allerdings erfolgt die Eintragung ohne Prüfung, daher kann sich im Konfliktfall herausstellen, dass es sich nur um ein “Scheinrecht“ handelt.
Der angemeldete Gegenstand muss, ebenso wie beim Patent, „neu“ sein. Weitergehend muss die Entwicklung auf einem „erfinderischen Schritt“ beruhen. (Herstellungsverfahren und andere Verfahren können nicht durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden).
Das Gebrauchsmuster hat eine Laufzeit von maximal zehn Jahren.


 
Marken

Marken sind Bezeichnungen, die dazu geeignet sind, die eigenen Waren von denen eines Mitbewerbers zu unterscheiden. Je erfolgreicher eine Marke im Alltagsmarkt ist, desto größer der Anreiz für Mitbewerber, die Marke zu kopieren. Diese Absicht lässt sich mit der rechtzeitigen Anmeldung einer Marke durchkreuzen.

Als Marken können Wortzeichen wie beispielsweise “Persil“ kombinierte Wort Bild Zeichen (Bayer Kreuz), Zahlen oder dreidimensionale Gestaltungen eingetragen werden. Marken werden beim Deutschen Patent und Markenamt angemeldet. Die Eintragung erfolgt für zehn Jahre und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden.


 
Geschmacksmuster

Gestaltung und Design werden in Aspekten des Marketing immer mehr in den Vordergrund gestellt. Hersteller aller Branchen widmen sich häufig dem kleinsten Detail im Äußeren – und heben sich damit von Wettbewerbern ab. So ist das Erscheinungsbild von Haushaltsgeräten, Möbeln, Alltagsgegenständen und sogar Autos ein schützenswerter Bestandteil des gewerblichen Handelns.
        
Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das für die Form- oder Flächengestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss das Design neu sein und Eigenart besitzen. Die Eintragung des Geschmacksmusters erfolgt beim Deutschen Patent und Markenamt und die Laufzeit beträgt maximal 25 Jahre.


 
Sortenschutzrecht

Mit diesem speziellen Schutzecht lassen sich neue Pflanzensorten und deren Bezeichnungen schützen. Anmeldung und Prüfung erfolgen beim Bundessortenamt. Der Sortenschutz
beträgt in der Regel 25 Jahre.


Halbleiterschutz

Das Halbleiterschutzgesetz schafft die Möglichkeit, die Oberflächengestaltung von Mikrochips, das so genannte „mask-work“ zu schützen. Der Schutz ist beim Deutschen Patent und Markenamt zu beantragen. Die Laufzett beträgt höchstens zehn Jahr


 


 
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